1.Allgemeines
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichenZustimmung
des Verkäufers.
2.Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Kostenvoranschläge können bis zu 20% überschritten werden.
3.Lieferbedingungen
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung und Teilleistung gilt in diesem Falle als selbständige Lieferung und Leistung. Der Käufer kann
4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener
Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann im Falle des Verzugs dem Verkäufer auch schriftlich eine angemessene Nachfrist
setzen mit dem Hinweis, daß er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt,
durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit
auf höchstens 10% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann,
bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu. Der Anspruch auf Leistung
ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die
genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörungen.
4.Versendung
Eine Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Auf schriftlichen Wunsch des Käufers
wird auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.
5.Zahlungsbedingungen
Die Leistung erfolgt per Nachnahme,sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
6.Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt
der Eigentumsvorbehalt für die Forderungen, die der Verkäufer aus seinen laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer hat. Auf Verlangen des Käufers ist
der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt
hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
7. Gewährleistung
Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung). Wenn
der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung
des Kaufvertrags) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht. Für Nachbesserung gilt folgendes
a) Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen. Für die
bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstands Gewähr aufgrund des Kaufvertrags geleistet.
b) Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß der Käufer einen Fehler nicht
gemäß Ziffer 6a angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden
ist oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Käufer die Vorschriften über die
Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8. Rücksendungen
Retouren wegen Falschlieferung oder im Gewährleistungsfall werden nur dann angenommen, wenn die Rücksendung dem Verkäufer unter Angabe der Rechnungsnummer sowie
ggfls. der Fehlerbeschreibung vorab mitgeteilt worden ist. Der Rücksendung ist eine Kopie der Rechnung und ggfls. Fehlerbeschreibung beizufügen. Falschlieferungen
werden nur in unbeschädigter, ungeöffneter, unbeschrifteter und unbeklebter Originalverpackung zurückgekommen. Wird während der Garantiezeit Ware unberechtigt als
fehler- oder mangelhaft an den Verkäufer zurückgesandt, berechnet der Verkäufer für die Prüfung EURO 30,- bis EURO 50,- je nach Aufwand sowie die Versandkosten.
9.Haftung
Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers gegenüber dem Käufer wird außer in den Fällen des Vor- satzes
und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.Geltendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale
Rechte sowie das internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
11.Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich
Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, daß seine dem Verkäufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert und
verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt.
13.Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.